Wann:
1. Juni 2019 – 14. August 2019 ganztägig
2019-06-01T00:00:00+02:00
2019-08-15T00:00:00+02:00
Kontakt:
PC-Referent

 Hallo Zusammen,

 

die neue Meldeperiode für Erstvereinswechsel und Änderungen ist wieder am laufen, daher möchte ich Euch daran erinnern:

Erstvereinswechsel:

Bei einem Erstvereinswechsel wird der Antrag auf einen Schützenausweis immer über den neuen Erstverein gestellt. Dem Antrag muss der bis dahin gültige Schützenausweis beigefügt sein. Sollte der Ausweis (oder ggf. das Sonderblatt) verloren gegangen sein, muss dem Antrag eine Verlustanzeige (vom alten Erstverein) beigefügt werden.

 

Wann kann ein Erstvereinswechsel beantragt werden?

  1.  Der Erstvereinswechsel kann ab ca. Anfang Juni bis zum 15.08.  eines Kalenderjahres, also im Bearbeitungszeitraum für das folgende Sportjahr, beantragt werden.

    Oder

  2. Der Erstvereinswechsel kann zum 01.01. eines Kalenderjahres beantragt werden. Für den neuen Erstverein tritt eine Sperre bis 30.06. in Kraft, ggf. bleiben alte Startrechte erhalten.

Der Änderungsantrag muss spätestens zum genannten Termin, 15.08.2019 an mich gesendet werden.

 

Änderungen der Startrechte (Disziplinänderung, Zweitvereinseintrag):

Hier bitte ich um Beachtung der offizielen Ausschreibung in der BSZ oder im Internet unter https://www.bssb.de/schuetzenausweis.html.

Für diese Änderungen ist ein Antrag auf einen Schützenausweis im ZMI zu erstellen. Der Antrag wird immer über den Erstverein gestellt. Ausserdem muss dem Antrag der bis dahin gültige Schützenausweis beigefügt werden. Sollte der Ausweis (oder ggf. das Sonderblatt) verloren gegangen sein, wird dem Antrag ebenfalls eine Verlustanzeige beigefügt.

Der Änderungsantrag muss ebenfalls zu dem oben genannten Termin bei mir eingereicht werden. Bitte beachtet, dass nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge bzw. Verlustanzeigen bearbeitet werden können.

 

Rückgabe von Schützenausweisen:

Schützenausweise von ausgetretenen Mitgliedern können ganzjährig zurück gegeben werden. Die zeitnahe Rückgabe der Schützenausweise erleichtert den Mitgliedern ggf. den Erstvereinswechsel zu einem neuen Verein. Es gab hin und wieder Probleme beim Erstvereinswechsel, die durch einen Austritt bedingt waren. Die Mitglieder haben die Ausweise beim alten Erstverein abgegeben, diese wurden jedoch nicht an den BSSB weitergeleitet.

Um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass Ihr Änderungsanträge zusammen mit den erforderlichen Schützenausweisen zügig einreicht. Bitte nicht sammeln, denn die übermittelten Daten können erst nach Vorlage der Unterlagen bearbeitet werden.

 

Bei Rückfragen stehe ich Euch gerne zur Verfügung.

Vielen Dank für Eure Unterstützung.

 

Mit freundlichem Schützengruß

Tobias Flath
PC-Referent